In Polen benötigen Sie keine landesweite Autobahnvignette, zahlen mit einem Pkw aber auf bestimmten konzessionierten Autobahnen Maut. Für ein Fahrzeug bis 3,5 t sollten Sie die Strecke auf der A1 zwischen Danzig und Thorn, auf der A2 zwischen Świecko und Konin sowie auf der A4 zwischen Kattowitz und Krakau prüfen. Auf anderen Autobahnen und Schnellstraßen kann die Fahrt kostenlos sein oder es gelten Regeln für schwere Fahrzeuge.
Wo zahlen Pkw in Polen Maut?
Die Pkw-Maut gilt nur auf ausgewählten Abschnitten, in der Regel an einer Mautstelle oder abhängig von der gefahrenen Strecke. Es handelt sich nicht um eine elektronische Vignette für das ganze Land: Entscheidend sind Autobahn, Auffahrt, Ausfahrt und Fahrzeugklasse.
Für einen normalen zweiachsigen Pkw ohne Anhänger sind vor allem diese Strecken relevant:
- A1 AmberOne: Rusocin–Nowa Wieś zwischen dem Raum Danzig und Thorn. Im geschlossenen System nehmen Sie bei der Auffahrt ein Ticket und zahlen bei der Ausfahrt nach Entfernung und Fahrzeugklasse.
- A2 Świecko–Konin über Posen. Der Abschnitt hat Mautstellen; der Tarif hängt vom befahrenen Teilstück und vom Fahrzeug ab. Zwischen Nowy Tomyśl und Konin beträgt die Maut für einen zweiachsigen Pkw seit dem 11. September 2025 37 PLN je 50-Kilometer-Abschnitt, also für jeden der drei Abschnitte.
- A4 Kattowitz–Krakau mit Mautstellen in Mysłowice und Balice. Seit dem 1. April 2026 kostet ein Pkw an jeder der beiden Mautstellen 18 PLN, insgesamt also 36 PLN für die gesamte Strecke.
Vergleichen Sie die Streckenmaut vorab auf der Seite mit Informationen zu polnischen Straßenmautgebühren. Verwechseln Sie die Autobahnmaut nicht mit Parkgebühren, einer Fährgebühr oder einer anderen Leistung außerhalb der Autobahn.
Welche polnischen Autobahnen sind für Fahrzeuge bis 3,5 t kostenlos?
Auf den staatlichen Abschnitten A2 Konin–Stryków und A4 Wrocław–Sośnica zahlen Pkw und Motorräder bis 3,5 t keine Maut. Diese Regel gilt seit dem 1. Juli 2023 auf den von der polnischen staatlichen Straßenverwaltung GDDKiA verwalteten Abschnitten.
Nicht jeder Abschnitt derselben Autobahn ist kostenlos. Die A2 führt nach Westen weiter über den gebührenpflichtigen Konzessionsabschnitt Świecko–Konin, und die A4 hat zwischen Kattowitz und Krakau einen gebührenpflichtigen Teil. Achten Sie deshalb auf Auf- und Abfahrten und nicht nur auf die Bezeichnung A1, A2 oder A4.
Wie bezahlt man die Maut auf polnischen Autobahnen?
Auf konzessionierten Autobahnen zahlen Sie an der Mautstelle; je nach Abschnitt können Sie bar, mit Karte oder automatisch über die Erkennung des Kennzeichens bezahlen. Für eine gelegentliche Fahrt ist die klassische Zahlung vor Ort meist am einfachsten.
Auf der A1 bewahren Sie das Ticket von der Auffahrt auf und geben es bei der Ausfahrt einem Mitarbeiter oder dem Automaten. Ein verlorenes Ticket kann den höchsten Tarif für die jeweilige Fahrzeugklasse und Mautstelle bedeuten.
Auf der A2 akzeptiert der Betreiber Bargeld in PLN, Euro oder US-Dollar sowie gängige Zahlungskarten. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wird das Wechselgeld in Złoty ausgegeben. Auf einem Teil der Strecke Posen–Konin kann Videotolling genutzt werden, also eine automatische Zahlung nach Kennzeichenerkennung.
Auf der A4 Kattowitz–Krakau zahlen Sie an den Mautstellen bar oder mit Karte; außerdem stehen ausgewählte automatische Verfahren und Videotolling zur Verfügung. Das e-TOLL-System können Sie auf diesem A4-Abschnitt nicht verwenden: Es handelt sich nicht um dasselbe System wie bei der staatlichen elektronischen Maut.
Wann brauchen Sie e-TOLL und warum ist das Gewicht des Gespanns wichtig?
Ein normaler Pkw bis 3,5 t benötigt e-TOLL auf den staatlichen A2- und A4-Abschnitten nicht, aber die Regel ändert sich, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Gespanns 3,5 t überschreitet. E-TOLL gilt für Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 t sowie für Busse unabhängig vom Gewicht.
Das ist bei einem Wohnmobil oder einem schweren Anhänger wichtig. Überschreitet die Summe der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t, kann das Gespann für die Maut als schweres Fahrzeug eingestuft werden. Ein Anhänger kann auch die Tarifklasse auf konzessionierten Autobahnen ändern. Prüfen Sie die Fahrzeugpapiere, die Spurkennzeichnung an der Mautstelle und die Bedingungen des jeweiligen Abschnitts.
Praktische Vorbereitung für die Fahrt durch Polen
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Strecke über einen gebührenpflichtigen Konzessionsabschnitt führt, und bereiten Sie anschließend die Zahlungsmethode vor.
- Geben Sie Start, Ziel und Zwischenstopps in die Navigation ein.
- Prüfen Sie die Strecke über A1 Rusocin–Nowa Wieś, A2 Świecko–Konin oder A4 Kattowitz–Krakau.
- Kontrollieren Sie die Kategorie anhand der Achsen, des Anhängers und der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns.
- Halten Sie Karte oder Bargeld bereit; richten Sie eine automatische Zahlung nur auf einem unterstützten Abschnitt ein.
- Verlieren Sie auf der A1 das Auffahrticket nicht und beachten Sie an den anderen Stellen die Spurkennzeichnung.
EuroGoPass kann Ihnen helfen, die Strecke zu planen und die Gebühren unterwegs zu prüfen, besonders wenn Sie in ein weiteres Land weiterfahren. Sie sehen, wo an einer Mautstelle bezahlt wird, wo die Fahrt kostenlos ist und wo das Fahrzeuggewicht entscheidend ist.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für Polen eine Autobahnvignette?
Nein. Für Pkw gibt es keine landesweite Vignette; Maut wird auf ausgewählten konzessionierten Abschnitten erhoben.
Sind die Autobahnen A2 und A4 immer kostenlos?
Nein. Für leichte Fahrzeuge bis 3,5 t sind A2 Konin–Stryków und A4 Wrocław–Sośnica kostenlos, nicht jedoch die Konzessionsabschnitte A2 Świecko–Konin und A4 Kattowitz–Krakau.
Bezahle ich die A1 im Voraus?
Nein. Bei der klassischen Durchfahrt nehmen Sie bei der Auffahrt ein Ticket und zahlen bei der Ausfahrt nach der Entfernung.
Kann ich mit Karte bezahlen?
Ja, auf den genannten Konzessionsabschnitten werden Karten üblicherweise akzeptiert. Achten Sie trotzdem auf die Kennzeichnung der jeweiligen Spur.
Wann brauche ich e-TOLL?
Bei einem Fahrzeug oder Gespann über 3,5 t sowie bei einem Bus. Für einen normalen Pkw bis 3,5 t gilt es auf den kostenlosen staatlichen Abschnitten der A2 und A4 nicht.
